Dem Erlass einer
Geschäftsordnung wird einstimmig mit 15:0 Stimmen durch den Gemeinderat
zugestimmt. Die Geschäftsordnung wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Dem Erlass einer
Geschäftsordnung wird einstimmig mit 15:0 Stimmen durch den Gemeinderat
zugestimmt. Die Geschäftsordnung wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.