Den beantragten Befreiungen vom B-Plan
Heppenweg-Hegmannshohle wird einstimmig mit 12:0 Stimmen unter folgenden
Aspekten zugestimmt:
Die umliegenden Bebauungen haben zwar
keinen Kniestock, aber jedoch ein
deutlich höheres Sockelgeschoss.
Das geplante Gebäude passt in die Umgebung und beeinträchtigt keine
Nachbargrundstücke:
Das Gelände steigt nach Süden um mehrere Meter an. Die umliegenden bestehenden
Wohnhäuser stehen alle bereits auf höherem Gelände und überragen das geplante
Wohnhaus bereits jetzt um mehrere Meter.
Gegen die geplante Überschreitung der Traufhöhe bestehen keine Bedenken.
Das Sichtdreieck an der Einmündung der
Straße Schnorrenhöhe / Gerlachstraße muss von Bewuchs freigehalten werden.