Einstimmig (9:0)
beschließt der Gemeinderat folgendes:
Beschluss 1:
Die Gemeinde
Heimbuchenthal ordnet nach § 46 BauGB die Umlegung für den Bereich des
Bebauungsplanes „Hauptstraße-Unterdorf“ an.
Beschluss 2:
Die Gemeinde Heimbuchenthal überträgt seine Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg.
: