Der Gemeinderat
beschließt einstimmig (9:0) den Beschlussvorschlägen von Herrn Höfling zu
folgen:
a) Der Jahresabschluss 2018 wird
festgestellt.
b) Der Jahresgewinn 2018 in Höhe von
4.320,35 Euro wird zur Tilgung der Verlustvorträge verwendet (steuerlich:
Verwendung des Einlagekontos).
c) Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind weiterhin banküblich zu verzinsen. Anhaltspunkt für die Verzinsung sind 2,5 %-Punkte über dem EZB-Basiszinssatz (2018-Wert: -0,88 %).