Die Verwaltung wird
einstimmig vom Gemeinderat beauftragt, unter Hinzuziehung eines Planers die
Unterlagen für eine Baunutzungsänderung fertig zu stellen.
Gleichzeitig wird die Bürgermeisterin Gespräche mit dem Amt für Ländliche Entwicklung bezüglich des Fortgangs des Förderverfahrens führen.