Einstimmig unter Enthaltung von Ralf Schäfer, der Art. 49 GO persönlich beteiligt und daher von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen ist, erteilt der Gemeinderat mit 11 : 0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben und den isolierten Befreiungen für die zwei Abweichungen vom Bebauungsplan zu.