Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für beide Varianten
einstimmig mit 13 Ja-Stimmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der folgenden Punkte Verhandlungen
mit dem Bauherrn aufzunehmen:
1. Für den Abwasserkanal, der auf dem Grundstück Flur Nr. 259 verläuft, soll
eine Grunddienstbarkeit für die Gemeinde Mespelbrunn eingetragen werden.
2. Die Grundstücke der Eigentümer, die auch mit einem Carport überbaut werden
sollen, Flur Nrn. 259 und 4320/1 sollen zu einem Grundstück verschmolzen
werden.