Einstimmig wurde der Beschlussvorschlag wie folgt
angenommen:
1. Im
Hinblick auf die Äußerungen des gemeindlichen Rechtsanwaltes Hermann Leeb und
im Hinblick auf die Äußerungen der Landesanwaltschaft Bayern, hebt der
Gemeinderat Heimbuchenthal den Bebauungsplan „Heimbuchenthal-Mitteldorf“, im
Hinblick auf die vorliegenden Abwägungsmängel auf.
2. Der
Gemeinderat Heimbuchenthal beschließt den Flächennutzungsplan der Gemeinde
Heimbuchenthal zu ändern.
Die Änderung erfolgt mit dem Ziel, im Bereich der Hauptstraße zwischen den
Anwesen Hauptstraße 98 bis einschl. Hauptstraße 106, das dort bislang
eingetragene „dörfliche Mischgebiet“ in „allgemeines Wohngebiet“ umzuwandeln.
3. Der
Gemeinderat Heimbuchenthal beschließt einen Bebauungsplan
„Hauptstraße-Mitteldorf“ aufzustellen. Der Bebauungsplan bezieht sich auf die
Grundstücke zwischen den Anwesen Hauptstraße 98 bis einschl. Anwesen
Hauptstraße 106. Erfasst werden nur die talseitigen Grundstücke soweit sie
gemäß Flächennutzungsplan einer Bebauung zugeführt werden können.
Begründung:
Im fraglichen Bereich sind Baulücken vorhanden.
Außerdem gibt es einige Nebengebäude.
Wie schon der aufgehobene Bebauungsplan
„Hauptstraße-Mitteldorf“, soll durch eine Planung und städtebauliche Neuordnung
hier Baurecht in geordnetem Rahmen geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird über den
aufgehobenen Bebauungsplan „Hauptstraße-Mitteldorf“ hinaus noch über die
Anwesen Hauptstraße 104, 104 a und 106, ausgedehnt.
Diese drei Grundstücke sind bereits mit Grenzbebauung
bebaut.
Das Anwesen Hauptstraße 106 stößt soweit in die
Hauptstraße vor, dass dort der Gehsteig und eine freie Sicht im leichten Kurvenbereich
unterbrochen sind.
Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen im
Straßenverkehr.
Insbesondere die Ein- und Ausfahrten aus den Anwesen
Hauptstraße 104 und 104 a, wie 106 selbst, aber auch im Bereich der künftigen
Neubebauung werden durch das vorspringende Gebäude der Hauptstraße 106
erheblich in der Sicht beeinträchtigt.
Durch Einzeichnung einer vorderen Baugrenze soll
sichergestellt werden, dass bei evtl. künftigen Veränderungen in diesem
Bereich, die Belange der Sicherheit des Verkehrs beachtet und der Gemeinde Steuerungselemente
an die Hand gegeben werden um auch in diesem Bereich der Ortsdurchfahrt
Heimbuchenthal, für einen durchgängigen Gehsteig Sorge zu tragen.
Dies ist insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt
wichtig, dass auf der Bergseite dort, der Gehsteig wegen der Dichte der
Bebauung ebenfalls nur in eingeschränkter Weise vorhanden ist.
Bernhard Schippler hatte sich als persönlich
Beteiligter bei Beratung und Beschlussfassung enthalten.