Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einstimmig wurde der Beschlussvorschlag wie folgt angenommen:

1.    Im Hinblick auf die Äußerungen des gemeindlichen Rechtsanwaltes Hermann Leeb und im Hinblick auf die Äußerungen der Landesanwaltschaft Bayern, hebt der Gemeinderat Heimbuchenthal den Bebauungsplan „Heimbuchenthal-Mitteldorf“, im Hinblick auf die vorliegenden Abwägungsmängel auf.

2.    Der Gemeinderat Heimbuchenthal beschließt den Flächennutzungsplan der Gemeinde Heimbuchenthal zu ändern.
Die Änderung erfolgt mit dem Ziel, im Bereich der Hauptstraße zwischen den Anwesen Hauptstraße 98 bis einschl. Hauptstraße 106, das dort bislang eingetragene „dörfliche Mischgebiet“ in „allgemeines Wohngebiet“ umzuwandeln.

3.    Der Gemeinderat Heimbuchenthal beschließt einen Bebauungsplan „Hauptstraße-Mitteldorf“ aufzustellen. Der Bebauungsplan bezieht sich auf die Grundstücke zwischen den Anwesen Hauptstraße 98 bis einschl. Anwesen Hauptstraße 106. Erfasst werden nur die talseitigen Grundstücke soweit sie gemäß Flächennutzungsplan einer Bebauung zugeführt werden können.

Begründung:

Im fraglichen Bereich sind Baulücken vorhanden.

Außerdem gibt es einige Nebengebäude.

Wie schon der aufgehobene Bebauungsplan „Hauptstraße-Mitteldorf“, soll durch eine Planung und städtebauliche Neuordnung hier Baurecht in geordnetem Rahmen geschaffen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird über den aufgehobenen Bebauungsplan „Hauptstraße-Mitteldorf“ hinaus noch über die Anwesen Hauptstraße 104, 104 a und 106, ausgedehnt.

Diese drei Grundstücke sind bereits mit Grenzbebauung bebaut.

Das Anwesen Hauptstraße 106 stößt soweit in die Hauptstraße vor, dass dort der Gehsteig und eine freie Sicht im leichten Kurvenbereich unterbrochen sind.

Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr.

Insbesondere die Ein- und Ausfahrten aus den Anwesen Hauptstraße 104 und 104 a, wie 106 selbst, aber auch im Bereich der künftigen Neubebauung werden durch das vorspringende Gebäude der Hauptstraße 106 erheblich in der Sicht beeinträchtigt.

Durch Einzeichnung einer vorderen Baugrenze soll sichergestellt werden, dass bei evtl. künftigen Veränderungen in diesem Bereich, die Belange der Sicherheit des Verkehrs beachtet und der Gemeinde Steuerungselemente an die Hand gegeben werden um auch in diesem Bereich der Ortsdurchfahrt Heimbuchenthal, für einen durchgängigen Gehsteig Sorge zu tragen.

Dies ist insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt wichtig, dass auf der Bergseite dort, der Gehsteig wegen der Dichte der Bebauung ebenfalls nur in eingeschränkter Weise vorhanden ist.

Bernhard Schippler hatte sich als persönlich Beteiligter bei Beratung und Beschlussfassung enthalten.