Einstimmig
(15:0 Stimmen) beschließt der Gemeinderat folgenden Grundsatzbeschluss:
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, zusammen mit der Verwaltung, auf Grundlage dieser Planungen (halbseitige Bauweise) alle Maßnahmen bezüglich der Förderverfahren in die Wege zu leiten.