Einstimmig beschließt
der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen, wobei
sicher gestellt werden muss, dass die Wasserleitung nicht überbaut wird.
Die Verwaltung solle überprüfen, ob Wasserleitungen betroffen sein könnten. Generell soll im Zuge dessen Grunddienstbarkeiten für Leitungen auf dem Oberschnorrhof eingetragen werden, die sich auf Privatgrundstücken befinden.