Einstimmig beschließt
der Gemeinderat die Friedhofsatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung mit
einem Kostendeckungsgrad der Grabgebühren von ca. 65 % neu zu erlassen.
Zusätzlich wird folgender Satz unter § 17 (6) in die Friedhofsatzung aufgenommen: Es dürfen nur solche Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind.