Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einstimmig beschließt der Gemeinderat die Friedhofsatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung mit einem Kostendeckungsgrad der Grabgebühren von ca. 65 % neu zu erlassen.

Zusätzlich wird folgender Satz unter § 17 (6) in die Friedhofsatzung aufgenommen: Es dürfen nur solche Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind.