Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

a)      Das gemeindliche Einvernehmen wird unter der Bedingung erteilt, dass nach Prüfung durch die Fachbehörden des Landratsamtes Aschaffenburg nicht wesentliche Änderungen in dem Umfang und der Ausgestaltung der Reitanlage entstehen. In diesem Fall ist der Bauantrag erneut der Gemeinde zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorzulegen.

b)      Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Erschließungs- und Zufahrtssituation erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen mit der Bauherrin bzw. mit dem Vertreter der Bauherrin (Tiefbaufirma Christof Brand) abzuschließen.

 

                     Der Gemeinderat stimmt, mit 10 zu 0 Stimmen der vorgenannten
                     Vorgehensweise zu.