a)
Das
gemeindliche Einvernehmen wird unter der Bedingung erteilt, dass nach Prüfung
durch die Fachbehörden des Landratsamtes Aschaffenburg nicht wesentliche
Änderungen in dem Umfang und der Ausgestaltung der Reitanlage entstehen. In
diesem Fall ist der Bauantrag erneut der Gemeinde zur Erteilung des
gemeindlichen Einvernehmens vorzulegen.
b)
Die
Verwaltung wird beauftragt, die für die Erschließungs- und Zufahrtssituation
erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen mit der Bauherrin bzw. mit dem
Vertreter der Bauherrin (Tiefbaufirma Christof Brand) abzuschließen.
Der Gemeinderat stimmt,
mit 10 zu 0 Stimmen der vorgenannten
Vorgehensweise zu.