Der Gemeinderat erteilt mit 13:1 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen, den
Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Erlaubnis für die Errichtung
einer landwirtschaftlichen Rundbogenhalle auf dem Grundstück Nr. 1140 unter
folgenden Auflagen:
In der Halle sollen ausschließlich Futtermittel eingelagert werden.
Es dürfen keine weiteren Lagerflächen für beispielsweise
landwirtschaftliche Geräte usw. entstehen.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass sich die betroffene Fläche im
zukünftigen Wasserschutzgebiet der Rosselrainquelle befindet.