Der Gemeinderat stimmt einstimmig der überarbeiteten Friedhofsatzung sowie der neuen Friedhofsgebührensatzung mit einem Kostendeckungsgrad der Grabgebühren von ca. 60 % zu.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der überarbeiteten Friedhofsatzung sowie der neuen Friedhofsgebührensatzung mit einem Kostendeckungsgrad der Grabgebühren von ca. 60 % zu.