Einstimmig beschließt der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zu der Bauvoranfrage zu erteilen unter der Bedingung, dass die zuständigen Fachbehörden die Privilegierung des Bürgers bestätigen.
Einstimmig beschließt der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zu der Bauvoranfrage zu erteilen unter der Bedingung, dass die zuständigen Fachbehörden die Privilegierung des Bürgers bestätigen.