Es wird festgelegt, dass die Verwaltung die Planung der Stellplätze mit Versorgungseinheiten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben für Stellplatzgröße und Rangierflächen aufnimmt, Angebote einholt und dies in dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegt.

Außerdem soll durch die Verwaltung geprüft werden, ob eine neue baurechtliche Genehmigung eingeholt werden muss.