Einstimmig mit 12 zu
0 Stimmen beschließt der Gemeinderat, dass der Bauantrag von der Gemeinde
gestellt werden soll, die auch den Förderantrag stellt.
Einstimmig mit 12 zu
0 Stimmen beschließt der Gemeinderat, dass der Bauantrag von der Gemeinde
gestellt werden soll, die auch den Förderantrag stellt.