Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse wie von Herrn Höfling vorgeschlagen:

 

a) der Jahresabschluss 2017 wird festgestellt.

 

b) der Jahresgewinn 2017 in Höhe von 6.881,73 € wird zur Tilgung der Verlustvorträge verwendet (steuerlich: Verwendung des Einlagekontos).

 

c) Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind weiterhin Banküblich zu verzinsen. Anhaltspunkt für die Verzinsung sind 2,5 %-Punkte über dem EZB-Basiszinssatz (2017 Wert: -0,88 %).