Einstimmig wurde dem Bauvorhaben mit der Maßgabe
zugestimmt, dass
1. das
Landratsamt Aschaffenburg die Privilegierung bejaht und
2. die
zuvor vom Landratsamt Aschaffenburg
geprüften Sondervereinbarungen für den Anschluss an die Wasserversorgung
und die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Mespelbrunn rechtsverbindlich
abgeschlossen werden.