Einstimmig beschloss der Gemeinderat den unvollständigen
Plan zurückzugeben und eine Ergänzung dahingehend zu fordern, dass
1.
der amtliche Lageplan beigefügt wird.
2.
Im amtlichen Lageplan dargestellt wird, wo die
21 gewerblichen Stellplätze für die Gaststätte gemäß den bereits erteilten
baurechtlichen Genehmigungen nachgewiesen werden und wo die Zufahrt zum
landwirtschaftlichen Gebäude erfolgt.
Die Frage der Grenzbebauung bzw. des Brandschutzes und auch des Pultdaches an
diese Stelle ist Sache des Landratsamtes Aschaffenburg. Hier will die Gemeinde
keine Aussage treffen.