Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Der Gemeinderat weist zurück, dass es sich um eine bewusst in Kauf genommene Unterdeckung gehandelt hat. Die entstehenden Fehlbeträge waren zu jener Zeit schlicht nicht vorhersehbar. Sie wurden auch im neuen Kalkulationszeitraum erneut vorgetragen und daher in diesem zukünftigen Kalkulationszeitraum ausgeglichen. Es liegt insoweit nur eine geringe zeitliche Verschiebung vor. Nach Auffassung des Gemeinderats sind die gesetzlichen Vorschriften dem Wesen nach aber eingehalten worden.

Der Gemeinderat erklärt die Textziffer 4 daher für erledigt.

Einstimmiger Beschluss.