Der Gemeinderat weist
zurück, dass es sich um eine bewusst in Kauf genommene Unterdeckung gehandelt
hat. Die entstehenden Fehlbeträge waren zu jener Zeit schlicht nicht
vorhersehbar. Sie wurden auch im neuen Kalkulationszeitraum erneut vorgetragen
und daher in diesem zukünftigen Kalkulationszeitraum ausgeglichen. Es liegt
insoweit nur eine geringe zeitliche Verschiebung vor. Nach Auffassung des
Gemeinderats sind die gesetzlichen Vorschriften dem Wesen nach aber eingehalten
worden.
Der Gemeinderat
erklärt die Textziffer 4 daher für erledigt.
Einstimmiger Beschluss.