Herr Höfling
empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:
a) Der
Jahresabschluss 2017 und der Jahresgewinn 2017 werden festgestellt.
b) Der Jahresgewinn
2017 in Höhe von 27.548,41 € wird mit den Verlustvorträgen verrechnet.
c) Verbindlichkeiten
bei der Gemeinde sind weiterhin banküblich zu verzinsen. Anhaltspunkt für die
Verzinsung sind 2,5 %-Punkte über dem EZB-Basiszinssatz (2017: -0,88 %).
Einstimmiger Beschluss.