Sitzung: 06.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss Mespelbrunn
Für das Jahr 2019
wird der Verwaltungskostenanteil für die Wasserversorgung der Gemeinde
Mespelbrunn auf 28.140,71 Euro festgesetzt. Für das Jahr 2019 wird ferner der
Verwaltungskostenanteil für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde
Mespelbrunn auf 30.329,05 Euro festgesetzt. Für die nächsten Jahre werden diese
Basiswerte wieder entsprechend der prozentualen tariflichen Lohnerhöhungen
fortgeschrieben. Die Prüfungstextziffer 6 des überörtlichen Prüfungsberichtes
wird dadurch für erledigt erklärt.
Der Finanzausschuss empfiehlt diesem Beschlussvorschlag zu folgen.