Für das Jahr 2019 wird der Verwaltungskostenanteil für die Wasserversorgung der Gemeinde Mespelbrunn auf 28.140,71 Euro festgesetzt. Für das Jahr 2019 wird ferner der Verwaltungskostenanteil für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Mespelbrunn auf 30.329,05 Euro festgesetzt. Für die nächsten Jahre werden diese Basiswerte wieder entsprechend der prozentualen tariflichen Lohnerhöhungen fortgeschrieben. Die Prüfungstextziffer 6 des überörtlichen Prüfungsberichtes wird dadurch für erledigt erklärt.

Der Finanzausschuss empfiehlt diesem Beschlussvorschlag zu folgen.