Einstimmig wurde dem Bauantrag samt den Abweichungen
vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan mit der Maßgabe zugestimmt, dass
1. der
Gemeindegrund im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 223/52 nicht angegriffen
wird und
2. der
vorhandene Schotterweg, welcher am Wendehammer Birkenweg beginnt, für die
Holzhalle zur Erschließung als ausreichend angesehen wird.
Ein Straßenbau durch die Gemeinde wird nicht erfolgen.