Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einstimmig wurde dem Bauantrag samt den Abweichungen vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan mit der Maßgabe zugestimmt, dass

1.      der Gemeindegrund im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 223/52 nicht angegriffen wird und

2.      der vorhandene Schotterweg, welcher am Wendehammer Birkenweg beginnt, für die Holzhalle zur Erschließung als ausreichend angesehen wird.
Ein Straßenbau durch die Gemeinde wird nicht erfolgen.