Beschluss: beschlossen

Einstimmig fasst die Gemeinschaftsversammlung den Beschluss, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 nach Art. 102 GO festzustellen.  Hierbei werden auch die Haushaltsüberschreitungen bzw. die außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben soweit nicht bereits geschehen, genehmigt.