Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung wird bei Enthaltung der in der letzten Sitzung nicht anwesenden Gemeinderäte anerkannt.
Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung wird bei Enthaltung der in der letzten Sitzung nicht anwesenden Gemeinderäte anerkannt.