Vor dem Hotel Lamm in der St. Martinusstraße wird ein dauerhaftes absolutes Halteverbot mit dem Zusatzzeichen „Feuerwehraufstellfläche“ angeordnet. Außerdem soll die Einmündung an der St. Martinusstraße vor dem Anwesen Stürmer so gekennzeichnet werden, dass erkennbar ist, dass es sich hierbei um öffentlichen Grund handelt. Dieser Beschluss erging einstimmig.

 

Bei Beschlussfassung nicht anwesend: Christian Fries