Einstimmig erteilt der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum
Bauvorhaben, unter der Bedingung, dass der Abwasserkanal für die Hausanschlüsse
Flur.-Nr. 81 (Baugrundstück) und Fl.-Nr. 82/1 (Norbert Kroth, Mühlenweg 4) auf
dem Grundstück Fl.-Nr. 88/1 dinglich gesichert wird.