Einstimmig beschließt der Gemeinderat, die Angelegenheit bis zu einer abschließenden Entscheidung über das künftige Straßenausbaubeitragsrecht zu vertagen.
Einstimmig beschließt der Gemeinderat, die Angelegenheit bis zu einer abschließenden Entscheidung über das künftige Straßenausbaubeitragsrecht zu vertagen.