Einstimmig beschließt der Gemeinderat folgendes:

a) Der Jahresabschluss 2016 wird wie oben angegeben festgestellt.

b) Der Jahresgewinn 2016 in Höhe von 11.097,49 Euro wird zur Tilgung der Verlustvorträge verwendet (steuerlich: Verwendung des Einlagekontos).

c) Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind weiterhin banküblich zu verzinsen. Anhaltspunkt für die Verzinsung sind 2,5 %-Punkte über dem EZB-Basiszinssatz der 2016 zwischen -0,83 % und -0,88 % lag.