TOP Ö 9: Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch ein Mitglied des Gemeinderates, welches prompt vertrauliche Informationen an einen Dammbacher Bürger weitergegeben hat. Dieser hat in unwürdiger Weise mit völlig aus der Luft gegriffenen Mutmaßungen einePerson herabgewürdigt, die in den vergangenen 20 Jahren im Ehrenamt mehr für seine Heimatgemeinde getan hat, als sonst jemand. Dies hat maßgeblich dazu beigetragen, dass zu meinem größten Bedauern die Ehrenbürgerwürde nicht angenommen wird.