Im Gemeinderat besteht Einverständnis dahingehend, dass der Bürgermeister auf Basis dieses Vorschlages in die weiteren Verhandlungen eintritt.
Im Gemeinderat besteht Einverständnis dahingehend, dass der Bürgermeister auf Basis dieses Vorschlages in die weiteren Verhandlungen eintritt.