Einstimmig wird die Entlastung für die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Mespelbrunn nach Art. 102 GO erteilt.
Der Bürgermeister ist von der Beratung und Beschlussfassung als persönlich Beteiligter ausgenommen.
Einstimmig wird die Entlastung für die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Mespelbrunn nach Art. 102 GO erteilt.
Der Bürgermeister ist von der Beratung und Beschlussfassung als persönlich Beteiligter ausgenommen.