Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einstimmig wird  die Entlastung für die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Mespelbrunn nach Art. 102 GO erteilt.

Der Bürgermeister ist von der Beratung und Beschlussfassung als persönlich Beteiligter ausgenommen.