Gegen die Stimme von
Rigobert Amrhein beschließt der Gemeinderat, nach Art. 102 der GO die Entlastung
der Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Dammbach zu erteilen.
Der Bürgermeister ist
als persönlich Beteiligter von der Beratung und der Beschlussfassung
ausgenommen.