Einstimmig beschließt der Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Fl.-Nrn. 59 und 1702 sind zu vereinigen und zu verschmelzen.
Einstimmig beschließt der Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Fl.-Nrn. 59 und 1702 sind zu vereinigen und zu verschmelzen.