Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einstimmig verabschiedet der Gemeinderat die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung und die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung.

 

Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat informiert der Schriftführer, dass die Mehrwertsteuer  nur bei den Beiträgen zur Wasserversorgungseinrichtung erhoben würde. Hier würde auch nur der ermäßigte Mehrwertsteuersatz  von 7 % greifen, weil es sich um das Lebensmittel Wasser handele.

 

Aus dem Gemeinderat wird noch darum gebeten, abzuklären, ob und wie die Beiträge ggf. als Handwerkerleistungen bzw. haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar seien. Eine entsprechende Anfrage sagen der Bürgermeister und der Schriftführer zu.

 

Angesprochen wird aus dem Gemeinderat, dass Verfahren hinsichtlich der Bestimmung der beitragspflichtigen Grundstücksflächen im Bereichen ohne Bebauungsplan wie z. B. der Wintersbacher Straße. Die Frage sei, ob hier nicht die Zonen der Bodenrichtwerte hergenommen werden könnten.

Der Bürgermeister und der Schriftführer erklären, dass die beitragspflichtigen Grundstücksflächen durch die Verwaltung im Einzelfall zu bestimmen sei.

Alle Beitragspflichtigen hätten eine Vorabinformation erhalten.

Bei Unklarheiten können sich die Betroffenen direkt an die Verwaltung wenden.