Mit einer Gegenstimme
wird vom Gemeinderat festgelegt, die o. g. Einwände der Naturschutzbehörde im
Landkreis Aschaffenburg mitzuteilen.
Grundsätzlich besteht jedoch mit der Ausweisung eines Naturschutzdenkmals Einverständnis.
Mit einer Gegenstimme
wird vom Gemeinderat festgelegt, die o. g. Einwände der Naturschutzbehörde im
Landkreis Aschaffenburg mitzuteilen.
Grundsätzlich besteht jedoch mit der Ausweisung eines Naturschutzdenkmals Einverständnis.