Einstimmig beschließt
der Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, unter der
Voraussetzung, dass die erforderlichen Stellplätze mittels einer beschränkt
persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Freistaates Bayern gesichert werden.
Einstimmig beschließt
der Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, unter der
Voraussetzung, dass die erforderlichen Stellplätze mittels einer beschränkt
persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Freistaates Bayern gesichert werden.