Einstimmig beschließt
der Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, mit der Bedingung,
dass die Grunddienstbarkeit für die Wasser- und Kanalleitung im Grundbuch
eingetragen wird.
Einstimmig beschließt
der Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, mit der Bedingung,
dass die Grunddienstbarkeit für die Wasser- und Kanalleitung im Grundbuch
eingetragen wird.