Einstimmig beschließt
der Gemeinderat, die Friedhofsgebührensatzung und die Friedhofssatzung wie oben
beschrieben zu ändern.
Die Änderungssatzungen
treten am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig treten die bisherigen Satzungen in den geänderten Punkten außer Kraft.