Einstimmig beschließt der
Gemeinderat, den Beschluss vom 02.02.2017 im Zusammenhang mit dem Fuß- und
Radweg nach der Kläranlage aufzuheben.
Das Bestandsverzeichnis wird in einen
ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg geändert.
Der neu gewidmete ausgebaute
öffentliche Feld- und Waldweg wird mit einem Schild 250 „Durchfahrt verboten“
und „Anlieger und Radfahrer frei“ beschildert.
Der 1. Bürgermeister enthält sich aufgrund seiner persönlichen Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung.