Einstimmig beschließt
der Gemeinderat folgendes:
a) Der Jahresabschluss 2015 wird festgestellt.
b) Der Jahresgewinn 2015 in Höhe von 13.606,37 Euro wird zur Tilgung
der Verlustvorträge verwendet (steuerlich: Verwendung des Einlagekontos).
c) Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind weiterhin banküblich zu
verzinsen. Anhaltspunkt für die Verzinsung sind 2,5 %-Punkte über dem EZB-Basiszinssatz
(2015-Wert: -0,83 %).