Einstimmig beschließt der Gemeinderat, die gemeindlichen Kosten in die Kostenteilung mit dem Staatlichen Bauamt einzubeziehen und geltend zu machen.
Einstimmig beschließt der Gemeinderat, die gemeindlichen Kosten in die Kostenteilung mit dem Staatlichen Bauamt einzubeziehen und geltend zu machen.