Sitzung: 15.12.2016 Schulverbandsversammlung Elsavatal
Beschluss: beschlossen
Die Verwaltung wird
beauftragt:
1. das Optionsrecht
zur Wahrnehmung der Übergangsregelung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG gegenüber
dem Finanzamt in Anspruch zu nehmen
2. alle
Leistungsentgelte auf den Anwendungsbereich des § 2 b UStG sowie ihre künftige
umsatzsteuerliche Relevanz zu überprüfen
3. bestehende
Verträge hinsichtlich eventueller Steuerklauseln zu überprüfen
4. angesichts der
erheblichen Auswirkungen auf die gesamte Verwaltung, die organisatorischen und
stellenmäßigen Auswirkungen, insbesondere auf die Finanzverwaltung, zu
bewerten.
Einstimmiger Beschluss.