Einstimmig beschließt der Gemeinderat für den Alleenweg ein Verbot für das Befahren mit Pferdekutschen zu erlassen. Hierfür wird entsprechend das Verkehrszeichen Nr. 257-52 an den drei Zufahrten angebracht.
Einstimmig beschließt der Gemeinderat für den Alleenweg ein Verbot für das Befahren mit Pferdekutschen zu erlassen. Hierfür wird entsprechend das Verkehrszeichen Nr. 257-52 an den drei Zufahrten angebracht.