Einstimmig wird die
Entlastung für die Jahresrechnung 2015 erteilt.
Der Bürgermeister ist von Beratung und Beschlussfassung ausgenommen.
Einstimmig wird die
Entlastung für die Jahresrechnung 2015 erteilt.
Der Bürgermeister ist von Beratung und Beschlussfassung ausgenommen.