Einstimmig beschließt
der Gemeinderat, die Verwaltung zu beauftragen,
das entsprechende Widmungsverfahren durchzuführen und das
Bestandsverzeichnis entsprechend zu ändern.
Einstimmig beschließt
der Gemeinderat, die Verwaltung zu beauftragen,
das entsprechende Widmungsverfahren durchzuführen und das
Bestandsverzeichnis entsprechend zu ändern.