Sitzung: 14.11.2016 Gemeinschaftsversammlung Mespelbrunn
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Einstimmig beschließt
die Gemeinschaftsversammlung folgendes:
1.
das
Optionsrecht zur Wahrnehmung der Übergangsregelung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3
UStG gegenüber dem Finanzamt in Anspruch zu nehmen
2.
alle
Leistungsentgelte auf den Anwendungsbereich des § 2 b UStG sowie ihre künftige
umsatzsteuerliche Relevanz zu überprüfen
3.
bestehende
Verträge hinsichtlich eventueller Steuerklauseln zu überprüfen
4.
angesichts
der erheblichen Auswirkungen auf die gesamte Verwaltung, die organisatorischen
und stellenmäßigen Auswirkungen, insbesondere auf die Finanzverwaltung, zu
bewerten.