Einstimmig wird vom
Gemeinderat Nachstehendes beschlossen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. das Optionsrecht zur Wahrnehmung der Übergangsregelung gemäß § 27
Abs. 22 Satz 3 UStG gegenüber dem
Finanzamt in Anspruch zu nehmen
2. alle Leistungsentgelte auf den Anwendungsbereich des § 2 b UStG
sowie
ihre künftige umsatzsteuerliche
Relevanz zu überprüfen
3. bestehende Verträge hinsichtlich eventueller Steuerklauseln zu
überprüfen
4. angesichts der erheblichen Auswirkungen auf die gesamte Verwaltung,
die
organisatorischen und stellenmäßigen
Auswirkungen, insbesondere auf die
Finanzverwaltung, zu bewerten.