Einstimmig wird vom Gemeinderat beschlossen, das in den Fortführungsnachweisen Nrn. 455 01 und 455 02, Gemarkung Hessenthal, festgehaltene Vermessungsergebnis anzuerkennen und den 1. Bürgermeister mit der Beurkundung der Messungsanerkenntnis zu beauftragen. Die Abtretungsgrundstücke haben die Flur-Nrn. 119/4 und 119/3 erhalten. Die beiden Grundstücke werden mit dem Straßengrundstück Mühlstraße, Flur-Nr. 240 zu einem Grundstück verschmolzen.